Die neue EU-Verordnung, die Cybersicherheit für digitale Produkte ab Dezember 2027 vorschreibt.
Der Cyber Resilience Act (CRA) ist eine europäische Verordnung, die am 10. Dezember 2024 in Kraft getreten ist. Dieses Gesetz verpflichtet Hersteller, Importeure und Distributoren von Produkten mit digitalen Elementen, strenge Cybersicherheitsanforderungen einzuhalten. Ziel ist es, Verbraucher und Unternehmen in der EU vor Cyberbedrohungen zu schützen.
Der CRA ist offiziell in Kraft getreten. Vorbereitungen werden getroffen.
Meldepflicht für aktiv ausgenutzte Schwachstellen und Vorfälle tritt in Kraft.
Alle Anforderungen treten in Kraft. Produkte mit digitalen Elementen müssen vollständig compliant sein.
Der CRA gilt für alle Wirtschaftsakteure in der Lieferkette digitaler Produkte.
Der CRA klassifiziert Produkte mit digitalen Elementen in verschiedene Kategorien basierend auf ihrem Risikoprofil.
Die Mehrheit der digitalen Produkte: Software, Apps, vernetzte Geräte. Selbstbewertung genügt für die Konformitätsbewertung.
Produkte mit höherem Risiko wie Passwortmanager, VPNs und Netzwerkausrüstung. Harmonisierte Standards oder Bewertung durch Dritte erforderlich.
Produkte mit hohem Risiko wie Firewalls, Intrusion-Detection-Systeme und Industriesteuerungen. Verpflichtende Bewertung durch Dritte.
Die höchste Risikoklasse: Smartcards, Hardware-Sicherheitsmodule und Smart-Meter-Gateways. Europäische Cybersicherheitszertifizierung erforderlich.
Maximales Bußgeld
Frist vollständige Compliance
Pflicht-Unterstützungszeitraum
Meldefrist für Schwachstellen
Unsere Experten analysieren Ihr Produktportfolio und bestimmen, welche CRA-Verpflichtungen für Ihre Organisation gelten.