Als Importeur bringen Sie Produkte auf den EU-Markt. Der CRA stellt klare Anforderungen an Ihre Überprüfungspflicht. Wir helfen Ihnen, diese effizient einzuhalten.
Importeure sind das Bindeglied zwischen Nicht-EU-Herstellern und dem europäischen Markt. Der CRA macht Importeure mitverantwortlich für die Compliance der von ihnen eingeführten Produkte. Sie dürfen keine nicht-konformen Produkte auf den EU-Markt bringen, ohne selbst haftbar zu werden.
Sie müssen überprüfen, ob der Hersteller die korrekte Konformitätsbewertung durchgeführt hat, bevor Sie das Produkt importieren.
Überprüfen Sie, ob das Produkt die CE-Kennzeichnung korrekt trägt und die zugehörige EU-Konformitätserklärung vorliegt.
Technische Dokumentation und EU-Konformitätserklärung müssen mindestens 10 Jahre nach Inverkehrbringen aufbewahrt werden.
Bei Feststellung eines nicht-konformen Produkts müssen Sie sofort handeln und die zuständigen Behörden informieren.
Ihr Name, Handelsname und Kontaktdaten müssen auf dem Produkt oder der Verpackung angegeben sein.
Sie sind verpflichtet, mit Marktüberwachungsbehörden bei Untersuchungen zu möglicher Nichtkonformität zusammenzuarbeiten.
Wir bieten praktische Begleitung, damit Sie sicher sein können, dass die von Ihnen importierten Produkte alle CRA-Anforderungen erfüllen.
Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Gespräch über Ihre Importposition unter dem CRA.